Hier erfahren Sie alles über den Energieberater, was er tut, wie er Ihnen helfen kann und was eine Energieberatung kostet.


Die Aufgaben des Energieberaters


Bei einem Neubau oder einer Sanierung eines Hauses ist vieles zu beachten, damit Sie sich später in Ihrem Haus wohlfühlen und mit Ihrem Werk zufrieden sind.
Einige wichtige Gesichtspunkte des energetisch effizienten Bauens sind zum Beispiel die:


u.v.m. Wenn der Energieberater gleichzeitig Architekt ist, sind die besten Voraussetzungen gegeben, damit alle Aspekte perfekt in Einklang gebracht werden können.

Der Energieberater betrachtet das Haus als Ganzes und bewertet es in energetischer Hinsicht, also sowohl die bauliche Hülle als auch die Haustechnik. Beide Komponenten bilden ein System, das sich gegenseitig beeinflusst. Die Abhängigkeiten kennt der Energieberater genau und kann somit beurteilen welche Effekte eintreten, wenn Veränderungen am System Haus vorgenommen werden.
Bild Taschenrechner Dabei sind sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen, vor allem die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den nachgeordneten DIN-Normen, die Möglichkeiten der aktuellen Bautechnik und Energieversorgung sowie der Einsatz regenerativer Energieträger zu beachten. Der Energieberater berechnet die Kosten, das Einsparpotential, beurteilt die Wirtschaftlichkeit, zeigt Fördermöglichkeiten des Gesetzgebers auf und entwickelt individuelle auf die Bedürfnisse des Bauherrn abgestimmte Konzepte.

Wozu früher mehrere Fachingenieure eingeschaltet werden mussten, verfügt heute der Energieberater als Sachverständiger über das erforderliche Spezialwissen. Dies hat den Vorteil, dass der Bauherr nur eine Ansprechperson hat, was unter anderem Zeit und auch Kosten spart, da keine Koordination unter verschiedenen Planungsbeteiligten mehr stattfinden muss. Viele Kommunikationsschritte können entfallen und somit auch die Gefahr von Informationsverlusten.

Logo BAFA "Energieberater" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Zur Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, Krediten oder Tilgungszuschüssen, sind jedoch speziell ausgebildete, geprüfte und vom BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhkontrolle zertifizierte Energieberater, einzuschalten. So z.B. für die Erlangung von Fördermitteln im Rahmen einer "Vor-Ort-Beratung" oder von Mitteln der KfW für die Planung und Umsetzung von Neubau- oder Umbauvorhaben. Diese regeln auch alle Formalitäten gegenüber den Geldgebern. Solche Energieberater sind auf der Internetsite der DENA, der Deutschen Energieagentur, im Internet gelistet. Hier können Sie auch uns finden.

Doch auch für sog. "Freie Energieberatungen" empfiehlt es sich einen zertifizierten Energieberater hinzuzuziehen, denn so sind Sie sicher, dass Sie einen kompetenten Partner bekommen, der über die entsprechende Qualifikation verfügt.

Die Kosten


Das Leistungsbild des Energieberaters ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nicht explizit verankert. Sowohl die Leistunsgbilder der Grundleistungen als auch die Besonderen Leistungen bei der Objektplanung, Technischen Gebäudeausrüstung und Bauphysik definieren nicht umfänglich energetisch bedingte Leisungen, so dass allenfalls in Teilen einzelne Tätigkeitsmerkmale aus den verschiedenen Fachdisziplinen zur Beurteilung der Vergütung herangezogen werden können. Dies hat zur Folge, dass die Honorare frei vereinbart werden müssen. Die Schwankungsbreite ist entsprechend hoch. Anhaltspunkte bietet der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten zur Honorarordnung) mit seinen individuellen Stundensätzen in Abhängigkeit der Bürofixkosten und Bürogrößen. Auch statistische Erhebungen der letzten Jahre über die Vergütung von Energieberatungsleistungen ergeben eine gute Grundlage für die Ermittlung des Honorars.

Bild euro Das BAFA veröffentlicht vierteljährlich seine Zahlen zur Höhe der ausgezahlten Zuschüsse zur "Vor-Ort-Beratung". In Baden-Württemberg beispielsweise betrug im 1. Halbjahr die durchschnittliche Höhe € 757.- für 1-2-Familienhäuser. Da die Förderhöhe 60% des Honorars, maximal aber € 800.- beträgt, ergibt sich eine durchschnittliche Vergütung von € 1211.- brutto.

Abzüglich des Förderbetrags verblieben 2016 statistisch als Eigenanteil € 454.- beim Auftraggeber.

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