Eine Energieberatung kann einerseits als "freie Energieberatung" vereinbart werden, als auch als "Vor-Ort-Beratung" nach den Richtlinien des BAFA, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Während eine freie Beratung formlos gestaltet wird, muss die "Vor-Ort-Beratung" ein vorgegebenes Gliederungsschema einhalten, damit sichergestellt ist, dass alle wichtigen Bestandteile und Aspekte einer energetischen Sanierung
behandelt werden. Es sollen so möglichst alle sinnvollen Möglichkeiten im konkreten Sanierungsfall aufgezeigt werden, wie Energie eingespart werden kann, welche technischen Mittel eingesetzt werden können, was es kostet
und ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Auf diese Weise erfolgt eine gewollte, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Vorgehensweise, die die Qualität einer Energieberatung sicherstellen soll. Deshalb muss auch der Energieberater, der eine solche Beratung durchführt, auch über eine entsprechende Qualifizierung, die ebenfalls durch das BAFA geregelt ist, verfügen. Vom Gesetzgeber wird dies durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten honoriert.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Energieberatungen oft lückenhaft und einseitig waren, und somit der Wert für den Aufraggeber zweifelhaft war. Das soll aber nicht heißen, dass "freie Energieberatungen" grundsätzlich nicht in Betracht gezogen werden sollen. Es kann durchaus sinnvoll sein in diesem Zusammenhang einzelne, konkrete Sachverhalte zu untersuchen, wenn beispielsweise für den Bauherrn schon klar ist , welche Maßnahmen er durchführen will.
Eine Förderung der Beratungskosten aus öffentlichen Mitteln ist in einem solchen Fall jedoch nicht möglich.
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